May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 1 von 9 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator CleanoMay 13 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Reinigungsmittel 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Telefon: E-Mail: May Gerätebau GmbH Zum Mühlbach 1 D-88422 Betzenweiler +49 7374 920911 klaus-peter.may@may-online.de Internet: www.may-online.com 1.4. Notrufnummer: Telefax: +49 7374 920930 Giftnotruf München: +49 89-19 240 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2. Kennzeichnungselemente Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. 2.3. Sonstige Gefahren Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. Bezeichnung EG-Nr. Anteil Index-Nr. REACH-Nr. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 126-92-1 Natriumetasulfat 5 - < 10 % 204-812-8 01-2119971586-23 Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1; H315 H318 34590-94-8 Methoxy-propoxy-propanol 1-<5% 252-104-2 7320-34-5 01-2119450011-60 Kaliumdiphosphat 1-<5% 230-785-7 01-2119489369-18 Eye Irrit. 2; H319 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 5 % - 15 % anionische Tenside, < 5 % nichtionische Tenside. Revisions-Nr.: 1,00 D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 2 von 9 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Verfahren 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln . 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Revisions-Nr.: 1,00 D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 3 von 9 Hinweise zum sicheren Umgang Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Zusammenlagerungshinweise Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Lagerklasse nach TRGS 510: 12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind) 7.3. Spezifische Endanwendungen Reinigungsmittel ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung 34590-94-8 (2-Methoxymethylethoxy)propanol (Isomerengemisch) Revisions-Nr.: 1,00 D - DE ppm mg/m³ 50 310 F/m³ Spitzenbegr. Art 1(I) Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 4 von 9 DNEL/DMEL-Werte CAS-Nr. Bezeichnung DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 24 mg/kg KG/d Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 4060 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 85 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 2440 mg/kg KG/d Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 285 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 0,375 mg/kg KG/d Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 0,661 mg/m³ Verbraucher DNEL, akut inhalativ systemisch 0,66 mg/m³ Verbraucher DNEL, akut oral systemisch 0,75 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 0,75 mg/kg KG/d Arbeitnehmer DNEL, akut inhalativ systemisch 0,661 mg/m³ Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 0,375 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, akut dermal systemisch 0,375 mg/kg KG/d Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 0,661 mg/m³ Arbeitnehmer DNEL, akut dermal systemisch 0,375 mg/kg KG/d 126-92-1 7758-29-4 Natriumetasulfat Sodium tripolyphosphate PNEC-Werte CAS-Nr. Bezeichnung Umweltkompartiment 126-92-1 Wert Natriumetasulfat Süßwassersediment 1,5 mg/kg Meeressediment 0,15 mg/kg Mikroorganismen in Kläranlagen 1,35 mg/l Boden 0,22 mg/kg Süßwasser 0,1357 mg/l Meerwasser 0,0136 mg/l 7758-29-4 Sodium tripolyphosphate Süßwasser 0,005 mg/l Meerwasser 0,005 mg/l Meeressediment 0,05 mg/l Boden 0,19 mg/kg 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Revisions-Nr.: 1,00 D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 5 von 9 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden . Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Handschutz Handschuhe bei längerem Hautkontakt (EN374) Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären . Handschuhe bei längerem Hautkontakt (EN374) Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: flüssig klar Geruch: charakteristisch Prüfnorm pH-Wert (bei 20 °C): 10,5 Zustandsänderungen Schmelzpunkt: nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C Flammpunkt: >97 °C Entzündlichkeit Feststoff: nicht anwendbar nicht anwendbar Gas: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt nicht bestimmt Zündtemperatur: nicht bestimmt Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: nicht anwendbar nicht anwendbar Zersetzungstemperatur: Revisions-Nr.: 1,00 nicht bestimmt D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 6 von 9 Brandfördernde Eigenschaften Nicht brandfördernd. Dampfdruck: nicht bestimmt Dichte (bei 20 °C): 1,084 g/cm³ Wasserlöslichkeit: leicht löslich Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt Verteilungskoeffizient: nicht bestimmt Dampfdichte: nicht bestimmt Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben Festkörpergehalt: nicht bestimmt ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen keine/keiner 10.5. Unverträgliche Materialien Es liegen keine Informationen vor. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. CAS-Nr. Bezeichnung Expositionswege 126-92-1 34590-94-8 7320-34-5 Methode Dosis Spezies Quelle Natriumetasulfat oral LD50 >2000 mg/kg Ratte ATE dermal LD50 >2000 mg/kg Ratte ATE oral LD50 >5000 mg/kg Ratte dermal LD50 >5000 mg/kg Kaninchen LD50 >2000 mg/kg Ratte Methoxy-propoxy-propanol Kaliumdiphosphat oral Reiz- und Ätzwirkung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Revisions-Nr.: 1,00 D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 7 von 9 Sensibilisierende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Sonstige Angaben zu Prüfungen Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Das Produkt ist nicht: Ökotoxisch. CAS-Nr. Bezeichnung Aquatische Toxizität 126-92-1 Methode Dosis [h] | [d] Spezies Quelle Natriumetasulfat Akute Fischtoxizität LC50 >100 mg/l 96 h Brachydanio rerio (Zebrabärbling) Akute Algentoxizität ErC50 >100 mg/l 72 h Desmodesmus subspicatus. Akute Crustaceatoxizität EC50 >100 mg/l 48 h Daphnia magna (Großer Wasserfloh) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Weitere Hinweise Freisetzung in die Umwelt vermeiden. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Revisions-Nr.: 1,00 D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 8 von 9 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/EC Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Status: 1 - schwach wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% Revisions-Nr.: 1,00 D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015 May Gerätebau GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 CleanoMay 13 Druckdatum: 30.07.2015 Seite 9 von 9 Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte . Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt , soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Revisions-Nr.: 1,00 D - DE Überarbeitet am: 25.05.2015